Prämienschulden zum 18. Geburtstag

Ein Teil der Jugendlichen in der Schweiz ist bei Erreichen der Volljährigkeit unverschuldet mit Prämienausständen bei der Krankenkasse belastet. Die durch die Eltern nicht bezahlten Prämien der Kinder führen zu deren Schulden, sobald sie mündig werden. Die Krankenkassen schrecken nicht davor zurück, diese Ausstände bei den volljährigen Jugendlichen einzutreiben. Caritas Schweiz fordert die Schaffung einer Gesetzesgrundlage, die diesen Missstand beseitigt.

Gemäss vorherrschender Meinung in der Öffentlichkeit ist in der Regel übermässiger Konsum die Ursache bei Überschuldung von jungen Erwachsenen. Die Schuldenberatungsstellen treffen jedoch immer wieder auf junge Erwachsene, die bei Erreichen der Volljährigkeit unverschuldet mit Krankenkassenschulden konfrontiert sind und für diese belangt werden. Grund dafür ist, dass die Eltern die Krankenkassenprämien des Kindes während ihrer Unterhaltspflicht nicht bezahlt haben.

Recht ist nicht immer gerecht

Im Zeitpunkt der Volljährigkeit sind einige Jugendliche somit bereits mit hohen Prämienausständen belastet, die sie nicht zu verantworten haben. Unter Umständen belaufen sich die Schulden auf Summen von 10'000 Franken und mehr. Eine ausgesprochen stossende Realität, die allerdings rechtens ist. Die höchstrichterliche Rechtsprechung zur obligatorischen Krankenversicherung ist klar: Das Kind ist die versicherte Partei und begründet selbständig eine Prämienpflicht. Die Eltern müssen aufgrund der gesetzlichen Unterhaltspflicht die Prämien für das Kind bezahlen. Schuldner und Schuldnerin der Prämien bleibt jedoch das Kind. Folglich kann die Krankenkasse bei Erreichen der Volljährigkeit das Kind für die ausstehenden Prämien aus der Zeit der Minderjährigkeit belangen. Betroffen von diesem Problem sind allerdings nicht nur die Kinder bis zur Volljährigkeit, sondern auch junge Erwachsene, die aufgrund ihrer Erstausbildung von den Eltern noch finanziert werden müssen.

Folgen der unverschuldeten Überschuldung

Kann der junge Erwachsene diese Prämienausstände nicht begleichen, droht eine Betreibung. Die Erfahrung der Schuldenberatungsstellen zeigen, dass manche Krankenkassen vor diesem Schritt nicht zurückschrecken. Unverschuldet überschuldet zu sein und sich bereits in sehr jungen Jahren mit Betreibungen auseinandersetzen zu müssen, ist für die Betroffenen eine enorme Belastung. Eine Betreibung bedeutet leben auf dem Existenzminimum. Die laufenden Steuern werden zudem nicht berücksichtigt, was zur Folge hat, dass die betriebenen jungen Erwachsenen die Steuern nicht bezahlen können. So entstehen weitere Schulden, die sie nicht zu verantworten haben. Ein Betreibungsregistereintrag hat ferner einschneidende Auswirkungen auf das weitere Fortkommen. Gewisse Berufsausbildungen wie zum Beispiel Treuhänder/Treuhänderin, Uhrmacher/Uhrmacherin oder Rechtsanwältin/Rechtsanwalt können dadurch erheblich erschwert, wenn nicht sogar verhindert werden. Ebenso wird die Wohnungssuche zu einem praktisch unmöglichen Unterfangen.

 

Selbst wenn eine Vereinbarung auf Ratenzahlungen mit der Krankenkasse getroffen werden kann und auf eine Betreibung verzichtet wird, ändert dies nichts an der Tatsache, dass junge Menschen über längere Zeit Rückzahlungen für Schulden, die sie nicht zu verantworten haben, an die Krankenkasse leisten müssen. Nebst der psychischen Belastung hat dies starke Auswirkungen auf das meist schon ohnehin kleine Budget.

Politik muss handeln

Die vier Beratungsstellen der Centres sociaux protestants (CSP) in der Romandie haben Bundesrat Alain Berset bereits im Juni 2012 ein Schreiben geschickt, um auf diese Problematik aufmerksam zu machen. Ebenso hat Nationalrätin Bea Heim im März 2015 diesbezüglich eine Anfrage an den Bundesrat gestellt. Der Bundesrat ist sich dieses Problems bewusst. Er war jedoch aufgrund der parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Ruth Humbel bisher der Ansicht, dass diese Thematik und der gesetzgeberische Handlungsbedarf hinfällig seien, wenn die Kinder von den Prämien befreit werden. Doch anstelle der Prämienbefreiung sind die Prämienreduktion für junge Erwachsene und die Erhöhung der Prämienverbilligung der Kinder getreten. Die Problematik der Eintreibung von unverschuldeten Prämienschulden bei jungen Erwachsenen ist folglich nicht gelöst.

Es ist nun höchste Zeit zu handeln. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit, konkrete Massnahmen zu ergreifen, die unmittelbar Wirkung zeigen und diese jungen Erwachsenen vor einer Überschuldung bewahren können. Caritas Schweiz fordert daher die Politikerinnen und Politiker auf, eine Gesetzesgrundlage im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) zu schaffen und diesen nicht tolerierbar gesetzlich verursachten Missstand zu beseitigen.

 

Teilen Sie diesen Beitrag

 
 

Schnelle Hilfe